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Vertretung vor Behörden und Gerichten
Vertretung vor Behörden
- Betreuung von Außenprüfungen / Betriebsprüfungen der
Finanzbehörde und der Sozialversicherungsträger
- Prüfung von Steuerbescheiden und Einlegen von
Rechtsbehelfen (z.B. Einspruch) beim Finanzamt
- Stellen von Anträgen (z. B. Stundung, Erlass, Herabsetzung
der Steuer-Vorauszahlung)
- Anträge auf Investitionszulage
Vertretung vor Gerichten
- vor dem Finanzgericht im Klageverfahren
- vor dem Strafprozessgericht im Steuerstrafrecht- und
Bußgeldverfahren bei Steuerhinterziehung bzw. leichtfertiger
Steuerverkürzung sowie in Fällen der GmbH-Geschäftsführerhaftung